Wie groß das Problem mit multiresistenten Krankenhauskeimen noch immer ist, machte jüngst die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Berliner Senat deutlich. Demzufolge infizierten sich in Berlin in den vergangenen zehn Jahren 3482 Patienten mit den gefährlichen Keimen. 534 der infizierten Berliner Patienten verstarben gar nach der Infektion. Denn haben die Keime erstmal eine Resistenz gegen Antibiotika entwickelt, ist die Gefahr für die Patienten extrem hoch. In ganz Deutschland sterben jährlich zirka 15.000 Menschen durch Krankenhauskeime. Die geschätzte Dunkelziffer liegt bei 40.000 Todesfällen.

Dabei ließen sich viele dieser Todesfälle verhindern, wenn in Deutschland endlich die sogenannten Praxiskliniken stärker gefördert und als voll anerkannter Partner im Gesundheitswesen etabliert werden. Praxiskliniken sind moderne OP-Zentren in privater Trägerschaft, in denen niedergelassene Fachärzte ihre Patienten vor allem ambulant operieren. Doch Praxiskliniken können noch sehr viel mehr leisten. Längst können durch den medizinisch-technischen Fortschritt Operationen, die früher zwingend stationär durchgeführt werden mussten, auch kurzstationär, als sogenannte krankenhausersetzende Operation, erfolgen. Dass das noch nicht in sehr viel größerem Maßstab geschieht, liegt unter anderem an der strengen Trennung zwischen dem ambulanten und dem stationären Gesundheitssektor.

Für den Patienten hat eine Operation in der Praxisklinik viele Vorteile. Verlässliche Termine, Behandlung durch einen vertrauten Arzt, Komfort sowie ein Personalschlüssel in der Pflege, der nicht zu Überlastung des Pflegepersonales führt. Hinzu kommt jedoch auch, dass das Infektionsrisiko in Praxiskliniken statistisch gesehen wesentlich geringer ist als im Krankenhaus.

Wie Studien der medizinischen Universität von South Carolina belegen, erhöht jeder Tag mehr im Krankenhaus die Gefahr, sich mit Krankenhauskeimen zu infizieren. Je kürzer also die Verweildauer dagegen ist, desto seltener treten Infektionen auf. Im Sinne der Patienten und des Gesundheitssystems ist es also, wenn die Patienten nicht länger als notwendig im Krankenhaus bleiben. Wie lange das ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.  Fakt ist: Im europäischen Vergleich gehört die Verweildauer von Patienten in Deutschland seit Jahren mit zu den höchsten. Die Gründe dafür liegen auch im Vergütungssystem. Denn die volle Fallpauschale kann erst ab einer gewissen Mindestverweildauer abgerechnet werden. Statistiken zeigen, dass der Aufenthalt in Praxiskliniken durchschnittlich kürzer ist als in den großen öffentlichen Plankrankenhäusern – und das bezogen auf dieselben Eingriffe. Auf das Ergebnis für die Patienten hat dies keinen Einfluss, auf die Kosten für das Gesundheitssystem hingegen schon.

Dass klassische Groß- und Plankrankenhäuser so große Probleme mit multiresistenten Keimen haben, ist möglicherweise auch ihrer Organisationsstruktur geschuldet. Immer häufiger lagern Krankenhäuser Aufgaben des medizinischen Betriebs an externe Dienstleister aus. Eine Umfrage aus Hamburg aus dem Jahr 2014 förderte beispielsweise zutage, dass ein Krankenhaus durchschnittlich mit 50 externen Dienstleistern zusammenarbeitet. Das macht eine effiziente Kontrolle der Abläufe schwierig.

Die wesentlich kleineren Praxiskliniken können dagegen sämtliche Prozesse sehr viel besser überwachen und kontrollieren. Die deutlich geringeren Infektionsraten belegen dies seit Jahren. Schon heute sind Praxiskliniken ein wichtiges Standbein im Gesundheitswesen. Dennoch fehlt bis heute eine Rahmenvereinbarung mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (SpiBu). Und das, obwohl diese Rahmenvereinbarung seit Jahren vom Gesetzgeber gefordert wird. Die Auswirkungen dessen tragen alle: Patienten und Steuerzahler. Vor allem gesetzlich versicherten Patienten stellen sich häufig noch hohe bürokratische Hürden entgegen, wenn sie sich für eine sichere Operation in der Praxisklinik entscheiden.