Die Praxisklinik. Für die beste Versorgung Ihrer Versicherten.
Die Praxisklinik bietet Ärzten verschiedenster Fachrichtungen die Möglichkeit zur ambulanten und stationären Versorgung der Versicherten. Neben ambulanten Operationen sind in diesen Kliniken auch kurzstationäre, krankenhausersetzende Behandlungen möglich.
Rechtlich sind die Praxiskliniken durch §122 SGB V als Versorger anerkannt. Die Behandlungsmöglichkeiten in Praxiskliniken heben die Grenzen zwischen dem ambulanten und stationären Sektor auf. Außerdem leisten Praxiskliniken einen wesentlichen Beitrag zur Kostensenkung im Gesundheitswesen.
Gezielte Behandlungskonzepte durch fachärztliche Spezialisten, hoher medizinischer Standard mit erstklassiger Patientenbetreuung, geringe Infektionsgefahr sowie die schnellere Regeneration zu Hause tragen wesentlich zur schnelleren Gesundung und Arbeitsfähigkeit der Patienten bei.