Die Praxisklinik bietet Ärzten verschiedenster Fachrichtungen die Möglichkeit zur ambulanten und stationären Versorgung der Versicherten. Neben ambulanten Operationen sind in diesen Kliniken auch kurzstationäre, krankenhausersetzende Behandlungen möglich.

Rechtlich sind die Praxiskliniken durch §122 SGB V als Versorger anerkannt. Die Behandlungsmöglichkeiten in Praxiskliniken heben die Grenzen zwischen dem ambulanten und stationären Sektor auf. Außerdem leisten Praxiskliniken einen wesentlichen Beitrag zur Kostensenkung im Gesundheitswesen.

Gezielte Behandlungskonzepte durch fachärztliche Spezialisten, hoher medizinischer Standard mit erstklassiger Patientenbetreuung, geringe Infektionsgefahr sowie die schnellere Regeneration zu Hause tragen wesentlich zur schnelleren Gesundung und Arbeitsfähigkeit der Patienten bei.

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Viele Vorteile für Ihre Versicherten!

Kurzfristige Terminvergabe, anerkannt kürzere Aufenthaltszeiten und ein geringeres Infektionsrisiko sichern somit auch in schwach besiedelten Gebieten die optimale Versorgung.

  • Sicherheit, dass Ihre Versicherten optimal versorgt und zufrieden sind

  • In der Regel kürzere Krankheitszeiten

  • Sicherheit dank QM-Standards

  • Geringes Infektionsrisiko

  • Sicherheit, dass Ihre Versicherten auch „menschlich“ gut aufgehoben sind

  • Sichere Versorgung Ihrer Versicherten auf höchstem medizinischem Niveau. Auch in strukturschwachen Regionen

  • Die Qualität der Behandlung in einer Praxisklinik wirkt positiv auf Ihr Image als Krankenkasse, die diese Versorgung unbürokratisch ermöglicht