Schon vor Jahren hat die Gesundheitspolitik erkannt, dass Praxiskliniken für viele planbare Eingriffe eine kosteneffiziente, komfortable und medizinisch hochwertige Alternative zu großen Plankrankenhäusern sind und entsprechende Gesetze zur Förderung der serviceorientierten OP-Zentren mit Klinikbereich erlassen. Doch diese Gesetze werden einfach seit Jahren ignoriert und nicht umgesetzt.

Patienten schwärmen von Praxiskliniken, in denen ambulantes und kurzstationäres Operieren in komfortabler Umgebung erfolgt. Operateure sind begeistert über die modernen medizinischen Standards in den kleinen OP-Zentren. Pfleger atmen durch, weil sie in Praxiskliniken endlich Zeit haben, sich wirklich um die Menschen zu kümmern. Dass die durch Lobbyarbeit beeinflusste Gesundheitspolitik die Praxisklinik noch immer nicht als allgegenwärtige Alternative zum Plankrankenhaus in Dauerkrise durchgesetzt hat, gehört zu den größten Versagen des deutschen Gesundheitswesens. Dabei läge die Lösung so nahe: Die Politik müsste lediglich dafür sorgen, dass ihre eigenen Gesetze endlich umgesetzt werden. 

Die Paragraphen 115 und 122 des Sozialgesetzbuches V sind eindeutig formuliert. Erstens: Das Belegarztwesen und die ambulante und kurzstationäre Versorgung von Patienten in Praxiskliniken sollen gefördert werden. Zweitens: Um diese Förderung auf den Weg zu bringen, soll der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den Praxiskliniken einen Rahmenvertrag vereinbaren. Doch genau das ist bis heute nicht passiert, obwohl die entsprechenden Gesetze bereits vor Jahren erlassen wurden. Und obwohl die Praxiskliniken immer wieder auf diesen Zustand aufmerksam machen, geschieht nichts. Die Politik ignoriert die Missachtung ihrer eigenen Gesetze.

Die Leidtragenden dieses Skandals sind einmal mehr die Patienten. Wer erstmals eine Behandlung in einer Praxisklinik erlebt, kann oft gar nicht glauben, dass Operationen auch so ablaufen können. Verlässliche Termine, eine komfortable Unterbringung sowie gutes Essen, entspanntes Pflegepersonal und ein persönlicher Kontakt zum Operateur sind in den serviceorientierten Praxiskliniken Standard.

Zwar können sich sowohl privat als auch gesetzlich versicherte Patienten schon heute in Praxiskliniken behandeln lassen, doch vor allem den Kassenpatienten werden hohe bürokratische Hürden in den Weg gestellt, sobald sie sich für eine Behandlung in der Praxisklinik entscheiden. Schuld an diesem Dilemma ist genau jene fehlende Rahmenvereinbarung, die der Spitzenverband Bund der Krankenkassen den Praxiskliniken seit Jahren verweigert. Dabei könnten die Krankenkassen durch eine steigende Zahl ambulanter oder kurzstationärer Behandlungen sogar Geld sparen. Experten haben errechnet, dass der Ausbau des ambulanten und kurzstationären OP-Sektors jährliche Einsparungen zwischen 1,3 und 2,5 Milliarden erbringen könnte.

Das unerklärliche Stillschweigen der Politik verhindert also nicht nur eine bessere Behandlung für alle Patienten, sondern sorgt auch noch dafür, dass die Ausgabenflut im Gesundheitswesen, die die Patienten mit ihren Beiträgen bezahlen, ungebremst bleibt. Und eine Besserung dieser Situation ist nicht in Sicht. Wer etwa den aktuell zwischen CDU, CSU und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag liest, wird zwar viel über das Thema Gesundheit lesen. Zum Thema Praxiskliniken schweigen sich die Politiker jedoch wieder aus.

WasisteinePraxisklinik.de

Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie unter im Web-Portal der Initiative WasisteinePraxisklinik.de. Die Initiative wurde auf Betreiben einiger Praxiskliniken in Nordrhein-Westfalen gegründet mit dem Ziel Patienten und Hausärzte über die Vorteile und die Behandlungsmöglichkeiten in Praxiskliniken zu informieren und eine breite Öffentlichkeit über die mittlerweile unhaltbaren Zustände im deutschen Gesundheitswesen zu unterrichten. Außerdem will die Initiative durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit den Druck auf die Politik erhöhen, ihre eigenen gesetzlichen Vorgaben zum Wohle der Patienten endlich Realität werden zu lassen.